Erbrechtliche, mietrechtliche und immobilienrechtliche Fragestellungen erfordern neben fundierter juristischer Fachkenntnis vor allem praktische Erfahrung, wirtschaftliches Verständnis und einen lösungsorientierten Blick auf die Interessen der Beteiligten. Rechtsanwalt Mario Viehweger berät und vertritt seine Mandanten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erb-, Immobilien- und Mietrecht und verfügt in diesen Rechtsgebieten über eine umfassende praktische Expertise.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Viehweger seit vielen Jahren als Referent im Erb-, Immobilien- und Mietrecht tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und Fachseminare für die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sowie im Rahmen der Fortbildung von Rechtsanwaltskammern und der Finanzverwaltung. Darüber hinaus referiert er bei privaten Fortbildungsinstituten und Mietrechtstagen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hausverwaltungen und kommunalen Liegenschaftsabteilungen. Durch seine umfangreiche Vortragstätigkeit verbindet Herr Viehweger wissenschaftlich fundierte rechtliche Kenntnisse mit einer besonders praxisnahen Vermittlung komplexer rechtlicher Zusammenhänge.
Darüber hinaus ist Herr Viehweger Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e.V.
Über Mario Viehweger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Beratungsleistung
Erbrecht
- Pflichtteilsrecht
- Beratung und Gestaltung von Testamenten
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft - Teilungsversteigerung
- Erbrechtsmeditation und Schiedgerichtbarkeit
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
- Vertretung vo Behörden, Gerichten, Finanzamt
- rechtliche Beratung und Vertretung in Nachlasspflegschaftsverfahren
- rechtliche Beratung und Vertretung in Verfahren auf Feststellung des Erbrecht des Fiskus
Mietrecht
- Gestaltung, Anpassung und Entwicklung von Mietverträgen im Wohn- und Gewerberaummietrecht
- Abwicklung von Mietverhältnissen (z. B. Übergabe der Räumlichkeiten nach Kündigung)
- Prüfung, Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
- Mietinkasso
- die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
- Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
- Mieterhöhungen, Mietminderungen
- rückständige Mietzahlungen
- ordentliche und fristlose Kündigung
- Kündigung und Räumunghsklage wegen Eigenbedarf
- Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
- Durchführung einer Räumungsklage
- Entwurf von Mietaufhebungsvereinbarungen
- Übernahme der Prozeßführung und Zwangsvollstreckung
- rechtliche Beratung bei Mängeln bzw. Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzforderungen wg. Beschädigung der Mietsache
- rechtliche Beratung und Vertretung bei Rechtsprobleme bei Renovierungen und Schönheitsreparaturen
- rechtliche Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit Handwerkern oder bei Sanierungen von Immobilien
- Listenelement
Wohnungseigentumsrecht
- Beratung zur Begründung von Wohnungseigentums
- Klärung der Rechtsverhältnissen der Wohnungseigentümer untereinander
- die Verwaltung des Wohnungseigentums, Verwaltungsbeirat
- Beratung bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen
- Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen
- Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung
- Vertretung in einer Wohnungseigentümerversammlung
- Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
- rechtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungseigentum und Sondereigentum
- rechtliche Beratung und Betreuung von Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften
Immobilienrecht
- rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb/ -veräußerung
- rechtliche Beratung zur Gründung von Grundbesitzgesellschaften - GbR u. Kommanditgesellschaft
- Gestaltung und Verhandlung von Kaufverträgen
- Entwurf und Verhandlung von Bauträgerverträgen
- Beratung und Verhandlung von Kredit- und Konsortialverträgen
- Rechtsberatung bei Aufteilung und Bewirtschaftung einer Immobilie
- Teilungserklärung
- Zwangsversteigerung
- rechtliche Beratung und Vertretung in Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft - Teilungsversteigerung
- rechtliche Beratung zu Grunddienstbarkeiten wie Nießbrauch, Wohnrecht, Pflegeverpflichtung
- rechtliche Prüfung von Leitungs-, Brunnen sowie Geh- und Fahrrechten
- Vertretung von Grundstückseigentümern und Inhabern von Grunddienstbarkeiten
- rechtliche Beratung und Vertretung in Verfahren zur Grundbuchberichtigung und Grundbuchbereinigung
Marklerrecht
- Marklerverträge und Marklerprovisionen
- Marklerfortbildung nach MaBV
Mario Viehweger ist als Rechtsanwalt beim Landgericht Dresden seit 2004 zugelassen und vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten einschließlich Kammergericht Berlin sowie an allen Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten.
Vita
Mario Viehweger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam, wo er sein 1. Staatsexamen im Jahr 2002 absolvierte. Darauf folgte der juristische Vorbereitungsdienst in Regensburg und das 2. Staatsexamen im Jahr 2004.
Seit 2008 ist Mario Viehweger Fachanwalt für Erbrecht.