Unser Beratungsangebot im „Immobilienrecht“ umfasst die gesamte Wertschöpfung einer Immobilie. Das beginnt mit dem Erwerb, über die Beplanung bis zur Bebauung und weiter zum Verkauf sowie jedweder Immobilienutzung, sei es als Miete oder als Eigentum.
Im Beratungsfokus steht dabei die Vertragsgestaltung, angefangen beim Kaufvertrag über den Bau- und Generalunternehmer- oder Generalübernehmervertrag zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie die Verträge zur Projektsteuerung und anschließender Vermietung als Gewerbe- oder Wohnraummietvertrag.
Darüber hinaus vertreten wir Mandantinnen und Mandanten bei der Aufteilung und Bewirtschaftung von Immobilien, bei Teilungserklärungen sowie in Verfahren der Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung. Ebenso beraten wir zu Grunddienstbarkeiten wie Nießbrauchsrechten, Wohnrechten oder Pflegeverpflichtungen sowie zu Leitungs-, Geh- und Fahrrechten. Ein weiterer Tätigkeitsbereich umfasst die Vertretung von Grundstückseigentümern und Berechtigten bei Grundbuchberichtigungen und grundbuchrechtlichen Verfahren.
Als Rechtsanwälte im „Immobilien- und Baurecht“ beraten wir fachübergreifend und verstehen uns als umfassende Projektbegleitung und Projektbetreuung.