Im Versicherungsfall stehen sich häufig zwei ungleich starke Partner gegenüber: auf der einen Seite die Versicherungsgesellschaft mit geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie einer Vielzahl von Sachverständigen, auf der anderen Seite Sie als Versicherungsnehmer. Dabei erwarten Versicherte im Schadenfall zu Recht eine schnelle und unkomplizierte Regulierung. Nicht selten zeigt sich jedoch erst mit Eintritt des Versicherungsfalls, dass der Versicherer die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder teilweise verweigern möchte.
Versicherungsgesellschaften handeln wirtschaftlich und gewinnorientiert. Im Schadenfall führt dies häufig dazu, dass angemeldete Ansprüche kritisch geprüft, gekürzt oder vollständig zurückgewiesen werden. Dabei sind die Einwände oder Ablehnungen des Versicherers nicht immer berechtigt. Oft entscheiden gerade das „Kleingedruckte“, also die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die komplexen Regelungen aus Versicherungsvertrag, Gesetzgebung und Rechtsprechung über Erfolg oder Misserfolg eines Anspruchs.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – idealerweise bereits unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalls. Rechtsanwalt Starke berät und vertritt Sie umfassend in allen Fragen des Versicherungsrechts. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen die Prüfung, Berechnung und konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer.
Geprüft wird insbesondere, ob die Versicherung die Leistung tatsächlich zu Recht verweigert, etwa unter Berufung auf eine angebliche Obliegenheitsverletzung. Ebenso wird bewertet, ob bereits bei Antragstellung, Schadenmeldung oder Abwicklung Fehler vorliegen, die zu Leistungskürzungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnten. Selbst scheinbar unbedeutende Angaben oder Formulierungen können hierbei erhebliche Auswirkungen haben.
Sollte sich herausstellen, dass die Leistungsablehnung des Versicherers rechtlich begründet ist, kommt zudem ein Anspruch gegen den Versicherungsvermittler oder Berater in Betracht, etwa wegen fehlerhafter Beratung beim Vertragsabschluss. Auch in diesen Fällen benötigen Sie einen erfahrenen und versierten Ansprechpartner an Ihrer Seite.
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